Neben den gesondert beschriebenen Gebieten des Zivilrechts bietet unsere Kanzlei umfassende Beratung auch in allen sonstigen Angelegenheiten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so zum Beispiel bei vertragsrechtlichen Fragen, delikts- und sachenrechtliche Streitigkeiten sowie auch im Vereinsrecht. Wir kennen uns aus in sämtlichen klassischen Angelegenheiten des Schuldrechts, so beim Forderungseinzug, mit Ansprüchen im Gewährleistungsfall oder bei streitigen Kaufverträgen.