Sie erhalten Kenntnis, dass gegen Sie ein polizeiliches Ermittlungsverfahren läuft - in diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich in anwaltliche Beratung begeben. Wir kennen uns aus mit Haftbefehlen, Strafanzeigen, Strafbefehlen, im Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, bei Betäubungsmittel-Delikten, aber auch, wenn Sie in einem Prozess als Nebenkläger Ihr Recht erwirken möchten.