Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Fragen der Sozialversicherung, so bei der Krankenversicherung in Sachen Krankengeld, der Rente bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld oder wenn nach einem Arbeitsunfall mit der Berufsgenossenschaft der Bezug einer Unfallrente geklärt werden muss. Gilt es, bei einer Schwerbehindertenanerkennung den Grad der Behinderung festzulegen, sind wir an Ihrer Seite, und auch wenn es gilt, Ihren Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kindergeld durchzusetzen. Bestehen Fragen zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterstützen wir Sie bei der Statusfeststellung sowie im weiteren Prozess.